AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Office & Mehr, Reiseleitungen / Gästeführungen, Bettina Kruck-Hampo 

 

§ 1 Verspätungen

 

  1. Die vereinbarten Uhrzeiten sind bitte einzuhalten. Verspätungen, auch kurzfristige, sollen telefonisch mitgeteilt werden. Sollte durch verspätetes Eintreffen auf Seiten des Auftraggebers ein vereinbarter Programmteil nicht mehr durchgeführt werden können, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
  2. Bei Verspätung wartet der Gästeführer/Reiseleiter (im folgenden nur Gästeführer genannt) 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe innerhalb dieses Zeitraums nicht, gilt dies als Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag. Der Auftragnehmer kann die unter § 2 festgesetzten Stornierungskosten in Rechnung stellen.

 

§ 2 Rücktritt durch den Auftraggeber

 

  1. Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Terminlich maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer. Der Rücktritt kann ausschließlich schriftlich erklärt werden. Ein Rücktritt bis zu 5 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin ist kostenfrei für alle Aufwendungen, die den Reiseleiter betreffen.
  2. Tritt der Auftraggeber später vom Vertrag zurück oder nimmt einen vereinbarten Termin nicht wahr, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung (Stornokosten) verlangen. Diese beträgt:

·         bis 4 Tage vor dem vereinbarten Termin 30 % des Gesamtpreises

·         bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Gesamtpreises

·         bis 1 Tag vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen 95 % des Gesamtpreises

 

  1. Sollte im Rahmen des Auftrages vom Reiseleiter ein zusätzliches Transportmittel wie Reisebus, Schiff oder Bahn nach Absprache mit seinem Auftragnehmer angemietet worden sein, sind zu jeder Zeit vom Auftragnehmer die Stornierungskosten zum Zeitpunkt der Stornierung der Gesamtveranstaltung, in voller Höhe der Stornierungskosten des jeweiligen Bus/Schiff/Bahnunternehmens allein zu tragen.

§ 3 Leistungsänderungen / Umbuchungen

 

Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Gästeführung bzw. Reiseleitung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Auftraggeber nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Gästeführung bzw. Reiseleitung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Gästeführung bzw. Reiseleitung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Gästeführer ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

§ 4 Haftung des Auftragnehmers

 

Die vertragliche Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Führungspreis beschränkt laut § 651 h Abs. 1 BGB.

Der zweite Absatz des § 651 h BGB räumt dem Auftragnehmer das unmittelbare Recht ein, sich auf gesetzliche Haftungsbeschränkungen zu berufen, die zugunsten seines Leistungsträgers eingreifen.

 

 

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